Wildtierhandel und Rolle Deutschlands - Positivliste

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Deutschland ist Europas Zentrum für Wildtierhandel. Schon seit Jahrzehnten werden wir mit Tierschicksalen konfrontiert, in die deutsche Einrichtungen oder Privatpersonen involviert sind. Grund dafür ist eine veraltete Gesetzeslage, die zahlreiche Lücken und Grauzonen aufweist. Mittlerweile ist das Ausmaß jedoch alarmierend. Die EU ist weltweit ein Hauptmarkt für Wildtiere - und die Bundesrepublik ist dahingehend der Topakteur.

Wie kann das sein? Was hat es mit der viel diskutierten Positivliste zu tun und wie können Lösungsansätze aussehen?

INHALTSVERZEICHNIS

1 | Deutschland - Zentrum von Wildtierhandel
2 | Aktuell: Negativliste
3 | Ziel: Positivliste
4 | FAZIT

1 – Deutschland - Zentrum von Wildtierhandel

Am 5. November 2025 werden wir eingeladen, einem parlamentarischen Abend in Berlin beizuwohnen. Thema ist eine s.g. Positivliste bzw. das Fehlen einer solchen Liste in Deutschland. Ohne konkrete Regelungen bezüglich des Besitzes von Wildtieren ist die Bundesrepublik eine Art Paradies für Tierhalter. Im großen Stil können Wildtiere gehalten, getauscht und gehandelt werden. Aber stimmt das wirklich? Ist Deutschland der Umschlagplatz für den rücksichtslosen Missbrauch von Lebewesen?

Wir wagen eine Recherche im Darknet, dem digitalen, gesetzesfreien Raum im Internet. Wenn es einen illegalen Handel von Wildtieren gibt, dann doch wohl hier. Doch das Ergebnis ist überrascht und schockt uns zugleich: Fehlanzeige. Waffen, Drogen, solche Dinge werden im Darknet gehandelt, doch Wildtiere sind kaum gefragt. Warum?

Weil es dazu kein Darknet braucht. Die Gesetzeslage in Europa, besonders in Deutschland, ist derart locker, dass die Reichweite über das Opennet, also vom Worldwideweb bis zu Facebook und Tik Tok, effektiver ist. Und Tatsache: durch simple Googlesuchen können in Sekunden Kaufangebote von Wildtieren gefunden werden. Aktuell erfreuen sich Katzen großer Beliebtheit. Von Servalen bis Pumas. Abgabe an Zoos, Tierparks oder fähige Personen. Doch was heißt das schon? Sachkundenachweis? Eine entsprechende Anlage?

HINTERGRUND 

Die Tiere kommen oftmals einfach per Post, größere Exemplare werden selbst abgeholt, gerne in Bar bezahlt. Doch auch der Weg per Transportunternehmen ist keine Seltenheit.

Ein Blick auf die Gesetzeslage zeigt, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. In manchen sind nur Gitftiere verboten bzw. unterliegen einem Sachkundenachweis, in anderen gibt es keine nennenswerten Haltungsrichtlinien. Von Nilkrokodil bis zur Anaconda scheinen die Möglichkeiten des Missbrauchs in Deutschland grenzenlos. Und was, wenn das Tier nicht mehr ins Lebenskonzept passt? Viele gehen den Weg der einfachsten Entsorgung. Sprich, die Tiere werden dann einfach ausgesetzt. Allein in unserem Projekt in Worbis haben wir mehrere Schildkröten aufgenommen, die einst einfach ausgesetzt wurden. Aber auch Säugetiere, die einst im illegalen Wildtierhandel als Ware missbraucht wurden, landen bei uns und unseren Kooperationspartnern. RONJA und RAIK, zwei Wolfshybride, die illegal gehandelt und gehalten wurden, leben bei uns in Worbis. Das Besondere an den Tieren ist, dass es an die Öffentlichkeit geriet, was zu selten der Fall ist.
Allein die Szene rund um Wölfe und Wolfshybriden ist von unüberschaubarer und gefährlicher Größe. Zu Beschlagnahmungen kommt es kaum, da zum einen keine weitere Unterbringung vorhanden ist (fast alle Tierschutzeinrichtungen europaweit sind voll mit Tieren!), meistens jedoch juristische Grundlagen für eine Beschlagnahmung fehlt. Konkret: die Gesetzeslage ist Tierquälerfreundlich.

Dies trifft auch auf die Unterhaltungsbranche zu. Unzählige dubiose Halter von Wildtieren missbrauchen, züchten und handeln diese. Es werden Elefanten für Festumzüge verliehen, Bären für Firmenfeiern, Wölfe für Werbespots oder Tiger für Fotoshootings. Auch Zirkusse spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle als Züchter und Händler von Wildtieren.

Doch was würde sich durch eine Positivliste konkret ändern?

HINTERGRUND 

Eine Studie von Pro Wildlife hat ergeben, dass 2016-2020 über 1,2 Millionen lebende Reptilien nach Deutschland importiert wurden. Tendenz steigend.

 2 - Aktuell: NEGATIVLISTE

Bevor wir einen Blick auf die Möglichkeiten einer Positivliste werfen, schauen wir uns zunächst die aktuelle Situation an. Weltweit unterliegt der Handel von Wildtieren der CITES. Doch zum einen unterliegen zwar viele Tierarten, aber nicht alle dem Abkommen. Zum anderen obliegt die Umsetzung der CITES den einzelnen Ländern. Und hier kann es zu Unterschieden kommen, sprich, es gibt Tierarten, die in ihren Ursprungsländern zwar nicht legal exportiert werden dürfen, sobald sie in Deutschland sind jedoch auf keiner Verbotsliste auftauchen.

Und ganz genau da liegt das große Problem der in Deutschland angewendeten Negativliste.

Wobei bereits der Begriff Negativliste irreführend ist, denn eine einheitliche Liste gibt es in Deutschland einfach nicht. So gibt es gravierende Unterschiede. In Bayern heißt es beispielsweise, dass grundlegend gefährliche Tiere nicht gehalten werden dürfen und daher eine Genehmigung durch die Gemeinde erhalten müssen, welche darauf basiert, dass ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Da dies jedoch juristisch so gut wie alles bedeuten kann, unterliegt dies am Ende dem zuständigen Sachbearbeiter.

In Sachsen gestaltet sich das übersichtlicher. Da ist jeweils das Ordnungsamt zuständig, was in Leipzig z.B. so aussieht, dass laut § 15 der Polizeiverordnung Giftige und gefährliche Tiere angemeldet werden müssen.

In Sachsen-Anhalt gilt seit 2005 keine aktuelle Regelung mehr, jedoch gilt laut Landesamt für Umweltschutz eine Anmeldepflicht. Der legale Erwerb sollte nachgewiesen werden. Ganz neu: seit 1. Januar 2026 geht die Anmeldung des Tierbestand auch über ein Online-Formular.

SCHLAGZEILEN | 2015 wurden zwei Löwenwelpen in Sachsen-Anhalt auf einem Parkplatz gefunden.

In Schleswig-Holstein gibt es hingegen ein striktes Verbot zur privaten Haltung extrem giftiger Schlangen, Spinnen und Skorpionen. Wer also hier eine Schwarze Witwe haben will, wird wohl keine Ausnahmeregelung bekommen. Bei weniger giftigen Exemplaren, etwa dem Kaiserskorpion, lässt sich durchaus etwas machen. Bären, Wölfe und andere Tierarten gelten zwar als gefährlich, können aber durchaus gehalten werden, wenn auch hier entsprechende Ausnahmen gestattet werden.

In Thüringen gilt es, eine Genehmigung für gefährliche Tiere einzuholen. Diese Erlaubnis setzt u.a. einen Sachkundenachweis voraus, der bestätigt, dass die Haltung von gefährlichen Tieren auf eine ungefährliche Art gegeben ist.

Zusammengefasst: Während es in Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz schlicht gar nichts gibt, keine Meldepflicht, keine gesetzliche Regelung, keine Verbote, gibt es Zuständigkeiten wie Sachsen oder Bayern, welche die Regelungen bzw. Umsetzung auf die einzelnen Gemeinden umverlagert. In Bundesländern wie Hamburg oder Berlin gibt es eine relativ detaillierte Liste von Tieren, die einer besonderen Genehmigung unterliegen. Doch diese Listen müssen gepflegt werden. Allein in Hamburg befinden sich über 90 einzelne Arten auf der Liste, wobei alle Großbären z.b. unter einem Punkt zusammengefasst sind.

Es ist ein bürokratischer Wahnsinn, entweder gibt es keine Regelungen oder derart komplexe, dass die praktische Umsetzung schlichtweg kaum möglich ist, praktikabel ist es jedenfalls nicht.

3 - POSITIVLISTE

Was bedeutet das? Stark vereinfacht gesagt: es ist eine Liste, auf der steht, welche Tiere gehalten werden dürfen. Z.B. Hund, Katze, Meerschweinchen, Hamster.
Punkt.
Alles andere ist automatisch verboten. Doch die Umsetzung gestaltet sich schwierig, allen voran, weil sich Deutschland grundlegend in Sachen Tierschutz extrem schwer tut und von dem konservativen Sichtweisen kaum wegrücken will. Obwohl der Trend in Europa eindeutig Richtung Positivliste geht. Vielen Länder, die Niederlande beispielsweise, führen bereits aktuell eine solche Positivliste.
Bereits 2022 wurde ein Antrag in der EU gestellt, eine Positivliste europaweit bei allen Mitgliedstaaten einzuführen. Aus dem eingereichten und angenommen Text ist zu entnehmen:

[...]es sich bei Positivlisten in der Regel um kürzere, eigenständige Listen handelt, die Vorsorgecharakter haben und Klarheit darüber bieten, welche Arten in einem Land gehalten werden dürfen; weist darauf hin, dass eine Positivliste des Weiteren viel leichter aktualisiert werden kann als eine Negativliste, da die Haltung sämtlicher Arten, die nicht in der Liste aufgeführt sind, von vornherein untersagt ist, was zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene und zur Verringerung der Verwaltungskosten beiträgt; betont, dass Untersuchungen des Ansatzes von Positivlisten zeigen, dass durch ihn wirksam dafür gesorgt wird, dass der Handel mit wild lebenden und exotischen Tieren abnimmt und die Öffentlichkeit besser sensibilisiert wird.

4 - FAZIT

Was angesichts des unfassbaren Tierleids, der Höchstmaßes an illegalen Handeln und nicht zuletzt der Gefährdung für den Menschen selbst unter zwingendem Handlungsbedarf steht. Der Ausbruch von solchen Tieren ist eine Gefahr für Mensch und Tier, doch auch für den Artenschutz, wenn exotische Wildtiere in einheimsiche Ökosysteme entlassen werden.

Letztlich gehen 70% aller Zoonosen, also Krankheiten, die von Tier auf Mensch übertragen, werden, auf die Haltung von Wildtieren zurück. Die Erfahrungen der COVID-19 Pandemie sollte dahingehend ernst genommen werden. Weiterhin würde eine starke Einschränkung nicht nur die Haltung, sondern auch die Zucht stark dezimieren. Was aus tierschutzrechtlicher Sicht zwingend erforderlich ist.

Leider bleibt die Politik bis dato untätig. Das einzige, was getan wird, sind Gutachten. Sie alle schildern die alarmierende Situation in der Bundesrepublik. Bis dato spielte der Tierschutz in jeder Debatte kaum eine Rolle, solange die Sicherheit der Menschen durch Areale und Sachkundenachweise unterstützt werden. Doch diese schützen kaum vor den übertragbaren Krankheiten. Vielleicht ist dies nun endlich ein Ansatz, der einen positiven Einfluss auf die Gesetzeslage haben kann.

Dennoch mindert eine solche Gesetzesänderung nicht die Verantwortung, die jeder einzelne trägt. Denn egal, ob eine Haltung von Wildtieren legal, illegal oder in Form einer Grauzone machbar ist, führt sie immer nur zu Tierleid. Zumal noch immer Wildfänge bei den Tiertransporten dabei sind. Die private Haltung von Wildtieren dient stets dem eigenen Ego, der eigenen Schaulust. Diese wird durch kommerzielle Wildtierbörsen und anderen Plattformen aktiv geschürt und ausgenutzt, um daraus Profit zu schlagen.

 

 

 

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