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Testament für einen guten Zweck
Tierschutz über den Tod hinaus bewirken

Tierschutz über den Tod hinaus bewirken

Man kann es sich nicht aussuchen, wann oder wie man stirbt. Aber man kann schon zu Lebzeiten darauf hinwirken, wie man in Erinnerung bleiben möchte. Etwas Bleibendes weiterzugeben, stiftet Lebenssinn und Gutes zu tun, tut einem selbst gut.

So sehen wir es auch bei der STIFTUNG für BÄREN Wildtier- und Artenschutz. Die Tiere in unserer Obhut haben in ihrer Vergangenheit viel Schlimmes erlebt - oft über viele lange Jahre hinweg. Trotz der Rettung und verhaltensgerechten Unterbringung in unseren Projekten können wir diese leidvolle Zeit nicht ungeschehen machen. Dennoch setzen wir alles daran, den Tieren in ihrer verbleibenden Lebenszeit so viel Lebensqualität zu schenken, wie nur möglich. Auch wenn es uns immer wieder schmerzt, zu sehen, wie die Vergangenheit teils dauerhafte Spuren in Form von Verhaltensstörungen oder Krankheiten bei den Tieren hinterlassen hat, so freuen wir uns umso mehr über jeden kleinen oder großen Erfolgsschritt unserer Schützlinge, den wir durch unsere Fürsorge erreichen. Das trägt uns. Das macht uns glücklich.

Schenken macht Freude

Lassen Sie sich von dieser Freude und dem Glücksgefühl anstecken! Denn wie es mit Geschenken eben ist, man freut sich am meisten über die Freude des Beschenkten. Das Schöne daran ist, dass Sie diese Freude bereits zu Lebzeiten erleben und genießen können, wenn Sie unsere Tierschutzarbeit durch eine Berücksichtigung in Ihrem Nachlass - egal in welcher Höhe - würdigen. Auch kleinere Beträge helfen uns, damit wir auch in Zukunft dafür sorgen können, dass es Tieren besser geht.

Ihre Hilfe kommt an

Die Möglichkeiten, uns bei der Nachlassregelung zu bedenken sind vielfältig. Egal ob Erbe, Vermächtnis, Schenkung oder Zustiftung – durch die Gemeinnützigkeit unserer Stiftung sind wir von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Jede Spende kommt also zu 100 % bei uns und somit bei den Tieren an. Gerne beraten wir Sie, welche Form zu Ihnen passt und welche formellen und rechtlichen Anforderungen zu beachten sind. Schreiben Sie uns an stiftung@baer.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 036074 2009-0 an.

Helfen Sie, wo andere versagen

Traurig, aber wahr - der Handlungsbedarf ist immer noch riesig. Unsere Arbeit geht über die Grenzen Europas hinaus. Leider gibt es viel zu wenige Einrichtungen in Europa wie unsere beiden Tierschutzprojekte in Thüringen und im Schwarzwald, die geschundene Bären, Wölfe und Luchse aufnehmen können. Wir wollen helfen, aber unsere Kapazitäten reichen bei weitem nicht aus, um die Nachfrage aus dem In- und Ausland für die Aufnahme von Tieren in Not decken zu können.

Trotz des großen Bedarfs wird von staatlicher Seite viel zu wenig getan, Auffangstationen für Wildtiere zu unterstützen oder neu zu schaffen. Dabei kann der Gesetzgeber nur in Kooperation mit Auffangstationen notwendige Beschlagnahmungen zur Wahrung des Tierschutzgesetz durchführen. Zoos erhalten Zuschüsse aus der öffentlichen Hand, nehmen aber leider in den seltensten Fällen kranke oder verhaltensgestörte Tiere aus schlechten Haltungen bei sich auf. Auffangstationen in Deutschland hingegen bekommen keine staatliche Unterstützung und sind auf Spendengelder angewiesen. Eine absurde Situation auf Kosten und zum Leidwesen der Tiere. Zeit, dass sich was dreht!

Mit Ihrem letzten Willen können Sie immer noch viel im Tier-, Natur- und Artenschutz gemeinsam mit uns bewegen, auch wenn Sie nicht mehr da sind. Helfen Sie uns, denn es gibt noch viel zu tun!

Hier finden Sie weitere Basisinformationen zum deutschen Erbrecht und einen Beispieltext für ein Testament. Wir beraten Sie auch gerne persönlich. Rufen Sie uns an unter 036074 2009-0 oder schreiben eine E-Mail an stiftung@baer.de mit Ihren Kontaktdaten und wie wir Sie am besten erreichen können.

 

 

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