Der Wolf und das Jagdgesetz

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Der Bundesrat hat am 27.03.2026 einem Gesetzesentwurf vom Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zugestimmt. Somit wird der Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Damit fällt die Zuständigkeit von der Naturschutzbehörde auf zur Jagdbehörde.

Doch was bedeutet das und welche Probleme gibt es? 

Werfen wir einen Blick auf 3 wesentliche Aspekte der Neuerungen: 

INHALTSVERZEICHNIS

1 | Regionales Bestandsmanagement
2 | Entnahme von Wölfen
3 | Auszeichnung von Weidegebieten
4 | FAZIT

1 – Regionales Bestandsmanagement

Jedes Bundesland, jede Region, kann nach eigenem Ermessen Wölfe entnehmen, um den Bestand zu regulieren, sofern dieser günstig ist. Sprich, wenn genug Wölfe da sind, darf geschossen werden. Ein Zeitraum ist hier vom 01.Juli bis 01. Oktober vorgesehen.

Problem: günstiger Erhaltungszustand – ist in Deutschland tatsächlich nicht der Fall. In einzelnen Regionen gibt es zwar einen günstigen Erhaltungszustand, ist jedoch die absolute Ausnahme. Abgesehen davon bedeutet ein günstiger Erhaltungszustand nicht gleich, dass der Bestand direkt wieder reguliert werden muss. Zumal es ein wissenschaftlicher Fakt ist, dass Wölfe ihren Bestand selbst regulieren. Was bedeutet günstiger Erhaltungszustand?
Es gibt europaweit 4 Kriterien für einen günstigen Erhaltungszustand:
Verbreitungsgebiet
Größe der Population
Größe und Qualität des Habitats
Zukunftsaussichten (inkl. Beeinträchtigungen und Gefährdungen)

Die Größe der Population ist weder das EINZIGE Kriterium, zum anderen beschreibt ein günstiger Bestand NICHT einen Maximalzustand und schreibt auch KEINE Bestandsregulierung vor!

HINTERGRUND 

Aktueller Bestand Deutschland vom Wolfsjahr 2024/25:
219 Rudel
48 Paare
15 territoriale Einzeltiere
Nachwuchs konnte bei 202 Rudeln nachgewiesen werden, insgesamt 773 Welpen
282 Wolfsterritorien in Deutschland

 2 - Entnahme von Wölfen

Jedes Bundesland kann nach eigenem Ermessen Wölfe entnehmen, auch unabhängig vom Bestand, wenn mehrfach Tiere gerissen wurden bzw. Herdenschutzmaßnahmen überwunden wurden.

Herdenschutz – Wolfsabschuss ist nicht gleich Herdenschutz! Im Gegenteil, die Entnahme von Wölfen kann zu Zerstörungen von Rudeln bzw. Rudelstrukturen führen und somit Wölfen erst recht Anlass zu auffälligem Verhalten geben. Zudem kann es durch den Mangel an Partnern zur Verpaarung mit Hunden kommen. Der Fall der Wolfshybriden von Ohrdruf, Thüringen, ist dahingehend ein ideales Beispiel.

3 - Auszeichnung von Weidegebieten

Jedes Bundesland kann s.g. Weidegebiete auszeichnen, dies sind Gebiete, in denen präventiver Herdenschutz nicht erfolgen kann, z.B. keine Zäune aufgestellt werden können (z.B. in den Alpen). In diesen Gebieten dürfen Wölfe geschossen werden, ungeachtet von Risszahlen oder Erhaltungszustand.  

Problem: anders gesagt sollen dadurch wolfsfreie Zonen entstehen, tatsächlich sind die Risse rückläufig, nicht aufgrund von Bejagung, sondern eben durch Herdenschutz. 

Verantwortlich für die letztlichen Entnahmen sind die jeweiligen Jagdpächter, wobei es in den einzelnen Bundesländern zu Sonderregelungen kommen kann: 

“Wenn der Wolf mit dem vorliegenden Gesetz als jagdbare Art ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen wird, gelten für diese Tierart dieselben Regelungen, wie für andere jagdbaren Tierarten.

Grundsätzlich sind wilde Tiere nach § 960 BGB herrenlos. Wilde Wölfe haben also keinen Eigentümer, der für die Schäden haftbar gemacht werden könnte und diese ersetzen müsste. In den §§ 29 ff des BJagdG sind zwar Regelungen zum Wildschadensersatz, zum Beispiel durch Jagdpächter, getroffen worden, diese betreffen aber nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen. Schäden durch den Wolf sind hiervon nicht erfasst.

Abweichend vom Bundesrecht, können die Länder allerdings eigene Regelungen in diesem Bereich treffen. So kann häufig unter bestimmten Voraussetzungen, wie das Vorliegen von ausreichenden Herdenschutzmaßnahmen, eine Entschädigung durch das Land beantragt werden.”
Antwort Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf eine Anfrage der STIFTUNG für BÄREN -Wildtier- und Artenschutz

4 - FAZIT

Wölfe sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems. Die Bejagung auf Wölfe ist ein herber Rückschlag für die Natur und den Artenschutz. Wir können daher nur hoffen, dass die Konsequenzen der Wolfsjagd nicht allzu gravierend sein werden. Doch schon jetzt ist diese Gesetzesänderung ein weiteres düsteres Kapitel der Bundesrepublik im Umgang mit Wildtieren. Während Wildtiere in Gefangenschaft gezüchtet, gehandelt (Deutschland ist Europas Umschlagplatz Nummer 1 in Sachen Wildtierhandel) und missbraucht werden (Deutschland hat als einziges Land der EU keinerlei Wildtierverbot in Zirkussen), ist nun die Jagd auf wildlebende Wölfe eröffnet.

 

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