Unschuldiger Wolf zum Abschuss freigegeben
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Statement zur Ausnahmegenehmigung des Umweltministerium Baden-Württemberg, um den im Nordschwarzwald ansässigen Rüden GW2672m durch ein spezialisiertes Jagd-Team entnehmen zu lassen (siehe Umweltministerium BW)
Wir als STIFTUNG für BÄREN - Wildtier- und Artenschutz sehen keine Rechtfertigung für den geplanten Abschuss.
Zum einen sind Hunde grundlegend Konkurrenz für den Wolf, wenn sie sich in seinem Revier befinden. Dass er nun gesteigertes Interesse an läufigen Hündinnen während der Ranzzeit zeigt ist ebenfalls kein auffälliges Verhalten, im Gegenteil, es zeigt, wie wichtig es wäre, wenn sich eine Fähe in der Region aufhalten würde. Es ist zudem kein Zwischenfall zu verzeichnen, der den Abschuss in irgendeiner Form sinnvoll erscheinen lässt, zumal er zu scheu war, um sich einfangen zu lassen. Auch sind misslungene Einfangversuche keine Bestätigung dafür, dass eine Vergrämung fehlschlug. Die Vergrämung eines Wolfs ist ein langer Prozess, der darauf basiert, das Tier, seine Gewohnheiten und allen voran den Ursprung der positiven Konditionierungen zu kennen und zu eliminieren. In der Begründung des Umweltministeriums Baden-Württemberg heißt es jedoch, es sei ein Wolfstourismus entstanden, es würde die Gefahr bestehen, wenn Menschen ihn anfüttern und Fotos mit ihm machen würden. Dies wäre der Ansatzpunkt, nicht die Entnahme des Wolfs. Doch statt dem Tier seinen natürlichen Lebensraum zu zugestehen, soll es für potentielles, menschliches Fehlverhalten bestraft werden. Aber dieses Verhalten der Menschen, welches Ursprung der positiven Konditionierung ist, ändert sich nicht durch die Entnahme des Wolfes, sondern durch eine Änderung des menschlichen Fehlverhaltens. Die Vergrämungsmaßnahmen wurden daher offensichtlich nicht im entferntesten in jenem Umfang versucht, der eine Entnahme gemäß Managementplans rechtfertigen würde. Diese Entscheidung hinterlässt einen besorgniserregenden Nachgeschmack.