Statement – Kabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

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Das Kabinett hat beschlossen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, da der Erhaltungsstatus günstig sei und es zu Konflikten mit Weidetierhaltern und Teilen der Bevölkerung kommt. So kann der Abschuss in Regionen mit hohem Wolfspopulation vereinfacht umgesetzt werden, auch kann es zu Bestandsreduzierung kommen.

Im Wolfsjahr 2024/25 wurden 219 Rudel, 43 Paare und 14 Einzeltiere festgestellt, dies führt zu dem Beschluss, das Vorhaben des Koalitionsvertrages umzusetzen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer: Wir halten Wort und sorgen dafür, dass Weidetierhalter nachts endlich ruhig schlafen können. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz kommen klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit. Damit kann dort gehandelt werden, wo Zäune oder Herdenschutzhunde nicht mehr ausreichen – gerade auch in den alpinen Regionen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider ergänzt noch, der Wolf darf bleiben.

Diese Entscheidung ist vor allem in einer Sache praxisnahe: der Abschuss von Wölfen wird entkriminalisiert. Allein die Behauptung, den Bestand durch Abschuss zu regeln und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Weidetierhalter ruhiger schlafen können ist widersprüchlich. Ebenso wie die Absicht, friedlich mit ihm (dem Wolf) zu leben, wie Carsten Schneider weiter betont. Abschuss ist jedoch eine friedliche Variante.

Grundlegend ist der Abschuss von Wölfen eine Sache, Herdenschutz eine andere. Das Problem beim Abschuss von Wölfen liegt darin, dass dies die Zahl der Risse nicht zwangsweise vermindert, denn die Entnahme einzelner Tiere zerstört die Rudelstruktur und kann zum Gegenteil führen. Wir beispielsweise das männliche Tier, sprich der Vater des Familienverbands, erschossen, so bleibt die Fähe mit den Nachkommen zurück. Mit wachsendem Nahrungsdruck wächst auch der Druck, sich an der verhältnismäßig einfachen Beute, den Weidetieren, zu bedienen. Außerdem erhöht der Mangel an Paarungspartnern die Hybridisierung von Wölfen durch streunende Hunde. Der Fall der Hybriden vom Truppenstützpunkt Ohrdruf ist dafür der beste Beweis.

Der Beschluss wird nicht dazu führen, dass es weniger Risse gibt, auch wird es nicht den Herdenschutz verbessern, im Gegenteil, durch die vermeintlich vereinfachte Entnahme von Wölfen liegt es nahe, den Herdenschutz lockerer zu sehen. Doch genau darin liegt die Gefahr.

Eine Gefahr der Bevölkerung lag zu keinem Zeitpunkt vor und scheint als willkürliches Argument. Der Ausbau von Herdenschutzmaßnahmen wäre der sinnvollere Schritt wenn es um Herdenschutz geht. Doch dies scheint bei diesem Beschluss nicht im Vordergrund zu stehen.
Wie sich der Beschluss tatsächlich auswirkt, bleibt jedoch abzuwarten.

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