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Am 7. August 2008 bekamen wir aus dem Bundesverbraucherministerium auf unsere erneute Kritik zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen folgende Antwort:

Unbefriedigend, Eierei! Nach Einschätzung des Ministeriums leiden Wildtiere mit dem neuen Zirkuszentralregister nicht. Weil sie nun die Möglichkeit haben, sich zu beschweren? Bei wem?
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Am 7. August 2008 bekamen wir aus dem Bundesverbraucherministerium auf unsere erneute Kritik zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen folgende Antwort:

Unbefriedigend, Eierei! Nach Einschätzung des Ministeriums leiden Wildtiere mit dem neuen Zirkuszentralregister nicht. Weil sie nun die Möglichkeit haben, sich zu beschweren? Bei wem?
Alle Missstände können mit der Einführung des Zirkuszentralregisters nun von den Amtstierärzten registriert werden. Ja und? Das Erfassen der Missstände ist die eine Sache. Sie abschaffen, die andere. Und ist nicht schon allein die Haltung von Wildtieren ein Missstand?
Also fühlten wir uns bemüßigt, noch einmal alles ganz genau und verständlich zu erklären. Mit einem weiteren Brief.

Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Herrn Bundesminister Horst Seehofer
Postfach 14 02 70
53107 Bonn


16.09.2008


Sehr geehrter Herr Bundesminister,

wir danken Ihnen für Ihr von Herrn Polten am 05.08.08 verfasstes Schreiben als Antwort auf unseren Protestbrief vom Juni 2008.
Zur Erinnerung: Hierin forderten wir zu wiederum das Verbot von Wildtieren im Zirkus und schickten Ihnen bereits zum zweiten Mal eine umfangreiche Sammlung von Unterschriften von Tierfreunden mit, die ebenfalls das Wildtierverbot verlangen.
Schade, zu diesen Listen verlieren Sie in Ihrem Antwortschreiben kein Wort. Legen Sie so wenig Wert auf Meinungen und Forderungen Ihrer Bürger?

In Ihrer Antwort lassen Sie uns noch einmal erklären, dass mit der Erfassung von Zirkussen und deren Kontrollen künftig die Möglichkeit gegeben ist, ??den Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften in Zirkussen zu verbessern??

Sehr geehrter Herr Seehofer, wie wir schon in unserem letzten Schreiben mittelten, ist die Registrierung absolut keine Lösung zur Verbesserung des Tierschutzes, weil man selbst bei bester Einhaltung der Leitlinien nicht von Tierschutz sprechen kann. Abgesehen davon zweifeln wir die Möglichkeit einer strengen Kontrolle an, denn es fehlt vielerorts ? das ist in der Politik hinreichend bekannt ? an Fach- und überhaupt an Personal.
Ein Beispiel: Wie will man kontrollieren, ob ein Bär einen ausreichenden Auslauf bekommt? Es gibt in der Leitlinie Empfehlungen dazu. Welcher Mitarbeiter einer Behörde kann sich diesbezüglich mehrfach tägliche Kontrolle erlauben?
Die Haltung von Wildtieren ? ob gut oder schlecht kontrolliert ? widerspricht in jedem Fall dem Tierschutzgesetz, welches eindeutig im Grundgesetz verankert ist. So steht da gleich im § 1: ?? Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuführen??

Wildtiere leiden unter der Enge, sie leiden an nicht arttypisches Bewegungen.
Selbst wenn sie ab dem Babyalter den Kontakt zum Menschen haben und die Dressur auf dem täglichen Plan steht, gehört diese Lebensweise nicht zum Verhaltensspektrum eines Wildtieres. Abgesehen davon, dass das vorzeitige Wegenehmen vom Muttertier ? anders funktioniert das Brechen des tierischen Willens aber nicht! ? eine furchtbare Tierquälerei ist.

Als Fachleute, die im Alternativen Bärenpark Worbis seit 12 Jahren Bären aus tierquälerischen Haltungen aufnehmen, können wir sehr wohl beurteilen, das die Tiere aus Zirkussen ? 50 % unserer Bären stammen aus Zirkushaltung ? psychisch und physisch gestört sind.
Viele dieser Tiere kehren in unserer Natur belassenen Anlage zu längst verkümmerten bzw. nie erlernten natürlichen Verhaltensweisen zurück.
Die Lösung kann es allerdings nicht sein, dass Tierschutzorganisationen wie die STIFTUNG FÜR BÄREN verbrauchte Tiere wieder auf eigene Kosten resozialisieren.

Wir können uns tatsächlich nicht vorstellen, dass Sie unsere Gründe für ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen nicht nachvollziehen können - als Bundesminister, der u. a. für Tierhaltungen zuständig ist und eben deshalb auch besonders dafür prädestiniert sein sollte! Wenn es doch so viele einfach Bürger verstehen.

Wir haben Ihnen in mehreren Briefen unsere Forderung sehr begründet mitgeteilt. Wir haben Ihnen zahlreiche Protestlisten geschickt und wir haben Sie an die Bundesratsinitiative von 2003 erinnert.
Nunmehr legen wir Ihnen ein feines Arbeitsmaterial bei, in dem noch einmal sehr detailliert und wohl begründet wird, weshalb die Haltung von Bären (Wildtieren) in Zirkussen dem Tierschutzgesetz und den Ansprüchen eines Wildtieres widersprechen. Mehrere Diplom- und Doktorarbeiten, deren Hauptthemen die Verhaltensstörungen von Bären aus Gefangenschaft und deren Resozialisierung im Bärenpark Worbis waren, belegen den Widerspruch.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, nach wie vor würden wir uns sehr freuen, wenn Sie unserer mehrfach ausgesprochenen Einladung, den Alternativen BärenparkZ Worbis und seine nunmehr sehr zufriedenen Bewohner zu besuchen, folgen würden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Unterschrieben von Rüdiger Schmiedel, Geschäftsführer der STIFTUNG FÜR BÄREN

und

Uwe Lagemann, Leiter des Bärenparks Worbis

Posted: 2008-09-17 14:42:11

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