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Keine Wildtiere in Zirkussen
Keine Wildtiere in Zirkussen

Bei unserer Petition „Keine Wildtiere in Zirkussen" haben wir das selbst gesteckte Ziel von 10.000 Unterschriften erreicht! Und noch eine tolle Neuigkeit: Die Tierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg hat nun ebenfalls eine tolle Initiative ergriffen. Das spornt an!

Damit haben wir selbst nicht gerechnet: Wir wollten endlich etwas für Zirkusbären erreichen und haben deshalb die Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel gerichtet. Nun ist Anfang Dezember das gesteckte Ziel von 10.000 Teilnehmern tatsächlich schon erreicht. Da die Petition bis Ende des Jahres läuft und die Unterschriftenkurve noch immer steil nach oben zeigt, peilen wir jetzt die 20.000 an. Also: Bitte bleiben Sie bis Sylvester noch aktiv und sprechen Sie Freunde und Bekannte weiter an. www.openpetition.de/petition/online/keine-wildtiere-in-zirkussen
Und noch ein Grund zur Freude: Es gibt Unterstützung von offizieller Seite.

Die Tierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, hat sich unlängst ebenfalls dafür ausgesprochen, bestimmte Tierarten in reisenden Zirkussen nicht mehr zu erlauben, weil die Tiere dort nicht artgerecht gehalten werden können. Ganz konkret gibt sie Städten und Gemeinden Ratschläge, wie sie reagieren können, wenn Zirkusunternehmen Festwiesen und -plätze für ihre Auftritte pachten wollen.

1. Verweis auf andere Städte

Gemeinden, die einen Zirkus aus Tierschutzgründen nicht bei sich gastieren lassen wollen, können auf Städte verweisen, die dies bereits erfolgreich getan haben (Bsp. Chemnitz, Darmstadt, Baden-Baden, Bonn, Hanau, Heidelberg, Köln, München, Potsdam, Speyer, Stuttgart und Worms).

2. Verweis auf Gerichtsurteile

Es gibt Hinweise bei der Rechtsprechung und in der Literatur, die aussagen, dass es Kommunen nicht verwehrt werden kann, eine bestehende öffentliche Einrichtung (etwa ein Festplatz für Zirkusse) zu schließen oder sie für andere Zwecke zu binden.

3. Voraussetzungen / Hinweise

- Beschlüsse einer Gemeinde können nur für künftige Anträge von Zirkussen gelten.
- Für die Nicht- und Nichtmehrzulassung müssen sachliche Gründe bestehen (Tierschutz kann so ein Grund sein).
- Soll eine kommunale Fläche aus Tierschutzgründen nicht mehr für Zirkusse zur Verfügung stehen, empfiehlt sich ein förmlicher Satzungsbeschluss.
- Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Kaution für Schäden zu verlangen, die Wildtiere verursachen könnten. Die Zulassung zum Auftritt darf davon abhängig gemacht werden, ob die Kaution oder die Kosten für Schäden übernommen werden.

Unter folgendem Link können die Empfehlungen der Landestierschutzbeauftragten in voller Länge abgerufen werden:
www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/slt/Zirkusse_mit_Wildtieren.pdf

Die STIFTUNG für BÄREN lädt alle Tierfreunde ein, ihre Gemeindevertreter auf diese Tipps hinzuweisen.

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