Fördermitglieder
Förderndes Mitglied im Verein kann jede natürliche oder juristische Person oder Gesellschaft werden. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein finanziell durch regelmäßige Beiträge, Spenden oder in anderer Weise.
Der freiwillige Austritt muss durch eine schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres und unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen.
Fördermitglieder erhalten im Januar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung über die Höhe des gezahlten Beitrages zur Vorlage für das Finanzamt. Fördermitglieder erhalten zweimal jährlich die Informationsschrift des Alternativen Bärenparks, die "Bärenspur" und werden zu Veranstaltungen eingeladen.
Fragen zur Fördermitgliedschaft werden selbstverständlich von den Mitarbeitern schriftlich oder über das Kontaktforumlar beantwortet.
Um Fördermitglied zu werden, steht Ihnen unseren Onlinefördermitgliedsantrag zur Verfügung.
